Kaufmännische Verwaltung
- kontinuierliche Zahlungsüberwachung der Akontozahlungen (von Mietern bzw. Wohnungseigentümern)
- Monatliche Verbuchung der Akontozahlungen inkl. Mahnwesen, verbuchen sämtlicher Zahlungsvorgänge und der laufenden Liquiditätsteuerung
- Rechnungsprüfung mit den Beiräten der Wohnungseigentümergemeinschaft (Miteigentümer)
- Klagewesen: bei Zahlungsrückständen - unter Umständen Einleiten von Klagen (Vorzugspfandrecht)
- Bearbeitung und Überprüfung von Lastschriften
- Abrechnung von BK- und Heizkosten nach der ÖNORM A 4000 - Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
- Aussprechen von Mieterhöhungsverlangen gemäß aktueller Judikatur
- Überwachung der Mietverträge (Staffel- /Indexmietverträge)
- Überwachung der Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung
- Durchführung von Neuvermietungen, Anlegen und Führen Mieterakten (Mietstatistiken), Verwaltung der Mietkautionen (Kautionverwaltung),
- Ausarbeitung, Abschluss und Vergebührung von Mietverträgen
- Erarbeiten eines jährlichen Wirtschaftsplanes (Vorausschau) inkl. Optimierung der Betriebskosten
- Kontenführung (Einrichtung und Führung hausbezogener Treuhandkonten – lautend auf die Wohnungseigentümergemeinschaft), Einrichtung und Führung des Instandhaltungsrücklagenkontos
- Zahlungsverkehr – Buchhaltung – Lohnverrechnung (buchhalterische Verarbeitung inkl. Zahlungsverkehr der laufenden Rechnung und Ablage der Belege (Belegsammlung) sowie Durchführung der steuerlichen Belange; Lohnverrechnung von Hausbesorgern, Hausbedienern bzw. Reinigungsfachpersonal
- Vorschreibung der monatlichen Zahlungen, Mahnwesen
- Umsatzsteuer (Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung)
- Einkommensteuer (Erstellung der Steuerbeiblätter unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Erfordernisse) Erstellen von steuerlichen Erklärungen für die Wohnungseigentümer bzw. Hauseigentümer bei Mietzinshäusern
- Wertsicherung der Mietzinse (Überwachung des Index zur Anpassung der wertgesicherten Mietzinse sowie Durchführung der Erhöhungen gem. Vereinbarung)
Die Abrechnung der BK besonderen Aufwendungen und sonstige Kosten der Bewirtschaftung der Liegenschaft wird bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres erstellt. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer erhält für seine Wohnung bzw. für seinen grundbücherlichen Anteil eine detaillierte Abrechnung übermittelt. Eine Einsichtnahme in die Belegsammlung ist entweder im Haus oder in unseren Büroräumlichkeiten möglich.